§ 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
Stand: 10.06.2019
Der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 19 BBG →
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Nach Gewicht
- BVerwG, 10.12.2020 – 2 A 2/20Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei besonderem FachwissenZitiert von 20
- BVerwG, 21.12.2010 – 2 B 29/10Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Straftaten mit rechtsextremistischem und fremdenfeindlichem Hintergrund; Dienstbezug; Bemessung der DisziplinarmaßnahmeZitiert von 14
- BAG, 24.02.2000 – 6 AZR 611/98Zitiert von 8
- OVG Saarland, 08.01.2020 – 1 A 141/19
- VG Stuttgart, 27.11.2015 – 9 K 5363/15Zitiert von 4
- OVG Thüringen, 09.02.2015 – 2 EO 508/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.12.2010 – 2 B 29.10Zitiert von 50
- VGH Hessen, 29.04.2010 – 1 A 795/09Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.